Belgische Kolonialverbrechen rechtskräftig verurteilt: Fünf Frauen gewinnen gegen Staat – Entführung gemischter Kinder war „Schutz der katholischen Ordnung“
BRÜSSEL/KONGO – Am 22. Mai 2026 wurde rechtskräftig, was der Brüsseler Kassationsgerichtshof besiegelte: Belgien schuldig, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Grund: Systematische Entführung von Kindern gemischter Herkunft (schwarze Mutter + weißer Vater) im Belgisch-Kongo während der Kolonialzeit. Fünf Frauen gewannen ihren Jahrzehnte-Kampf – alle zwischen 1950 und 1960 im Alter von 2–5 Jahren von ihren Familien gerissen, in religiösen Einrichtungen (Katende, Zentral-Kasai) untergebracht, unterernährt, misshandelt, als „Kinder der Sünde“ stigmatisiert. Der Dokumentarfilm „Métisses, cinq femmes contre un crime d’État“ (Kinder gemischter Herkunft: Fünf Frauen gegen ein Staatsverbrechen) zeichnet ihre Geschichten nach. RFI-Interview mit Co-Regisseur Quentin Noirfalisse zeigt: Der belgische Staat war nicht Beschützer, sondern Täter. Das Ziel der Politik war nicht Kinderschutz, sondern „Schutz der etablierten katholischen Ordnung“ – Eugenik, Rassismus, Angst vor „Aufständen von Menschen gemischter Herkunft“. Belgien erkannte Nürnberger Prozesse gegen deutsche Kinderentführungen an (1948), betrieb aber das Gleiche im Kongo bis zur Unabhängigkeit. Jetzt ist Geschichte offiziell: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. „24.05.2026“ weiterlesen